Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegekasse – schon ab Pflegegrad 1. Hier erfahren Sie, wie er funktioniert, wofür Sie ihn nutzen können und warum Sie dafür keinen einzigen Antrag ausfüllen müssen.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 € pro Monat. Er soll pflegende Angehörige entlasten und Menschen mit Pflegegrad dabei unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt zu Hause zu leben.
Wichtig zu wissen: Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung gewährt. Sie nutzen anerkannte Leistungen – und die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 131 € im Monat. Bei den Hansehelden geht das ohne jeden Papierkram: Wir rechnen per Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Kasse ab.
Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet bis zu 131 € pro Monat. Nachteil: Sie gehen in Vorleistung und kümmern sich um den Schriftverkehr.
Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung, danach rechnen wir jede Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie bekommen keine Rechnung, keinen Brief, keinen Antrag – nur verlässliche Hilfe im Alltag.
Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen nicht sofort: Sie sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres automatisch an. Reste aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen – erst danach sind sie weg. Wer den Entlastungsbetrag nie abruft, verschenkt bis zu 1.572 € im Jahr. Ein kostenloses Erstgespräch lohnt sich deshalb auch, wenn Sie erst „mal schauen" möchten.
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