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§ 45b SGB XI einfach erklärt

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, die Ihnen zustehen

Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegekasse – schon ab Pflegegrad 1. Hier erfahren Sie, wie er funktioniert, wofür Sie ihn nutzen können und warum Sie dafür keinen einzigen Antrag ausfüllen müssen.

Kostenloses Erstgespräch 038352 665599
131 €pro Monat – für jeden Pflegegrad gleich hoch
1.572 €pro Jahr, wenn Sie den Betrag voll nutzen
Pflegegrad 1–5Anspruch bei häuslicher Versorgung
0 Anträgewir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 € pro Monat. Er soll pflegende Angehörige entlasten und Menschen mit Pflegegrad dabei unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt zu Hause zu leben.

Wichtig zu wissen: Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung gewährt. Sie nutzen anerkannte Leistungen – und die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 131 € im Monat. Bei den Hansehelden geht das ohne jeden Papierkram: Wir rechnen per Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Kasse ab.

Wofür können Sie die 131 € nutzen?

So kommt das Geld zu Ihnen: zwei Wege

Weg 1: Selbst einreichen

Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet bis zu 131 € pro Monat. Nachteil: Sie gehen in Vorleistung und kümmern sich um den Schriftverkehr.

Weg 2: Direktabrechnung – unser Weg

Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung, danach rechnen wir jede Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie bekommen keine Rechnung, keinen Brief, keinen Antrag – nur verlässliche Hilfe im Alltag.

Ansparen statt verfallen lassen

Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen nicht sofort: Sie sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres automatisch an. Reste aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen – erst danach sind sie weg. Wer den Entlastungsbetrag nie abruft, verschenkt bis zu 1.572 € im Jahr. Ein kostenloses Erstgespräch lohnt sich deshalb auch, wenn Sie erst „mal schauen" möchten.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und funktioniert als Kostenerstattung: Entweder Sie reichen Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein – oder Sie beauftragen einen zugelassenen Anbieter wie die Hansehelden, der per Abtretungserklärung direkt mit der Kasse abrechnet. Dann haben Sie gar keinen Papierkram.
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?
Nein. Der Anspruch besteht automatisch mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), wenn Sie zu Hause versorgt werden. Sie müssen die 131 € nur nutzen – zum Beispiel durch eine Beauftragung bei uns. Die Abtretungserklärung erledigen wir gemeinsam beim kostenlosen Erstgespräch.
Kann ich nicht genutzte Beträge ansparen?
Ja. Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres automatisch an. Reste aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verbrauchen – danach verfallen sie. Viele Familien verschenken so jedes Jahr über 1.500 €.
Ich habe Pflegegrad 1 – was steht mir zu?
Die vollen 131 € pro Monat. Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 die wichtigste Leistung der Pflegekasse – Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es hier noch nicht. Umso wertvoller ist es, die 131 € für Alltagshilfe zu nutzen.
Wie viel Unterstützung bekomme ich für 131 € im Monat?
Bei unserem Stundensatz von 43 € sind das rund 3 Stunden Alltagshilfe pro Monat – zum Beispiel alle 14 Tage eine ausführliche Wohnungsreinigung oder wöchentliche Einkaufshilfe. Mit angesparten Beträgen ist auch mehr möglich.
Für welche Leistungen kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie unsere Wohnungsreinigung, den Wäscheservice, Einkaufshilfe oder Gartenhilfe. Außerdem für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste.
Kostenlos & unverbindlich

Nutzen Sie Ihre 131 € – wir kümmern uns um den Rest

Im kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause klären wir Ihren Anspruch, besprechen Ihre Wünsche und erledigen die Abtretungserklärung – alles in einem Termin.

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