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Verhinderungspflege & Gemeinsamer Jahresbetrag

Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr, wenn Angehörige eine Pause brauchen

Wer einen Menschen zu Hause pflegt, braucht auch mal frei – für Termine, Erholung oder den Urlaub. Genau dafür zahlt die Pflegekasse die Verhinderungspflege: Wir springen als Ersatz ein und kümmern uns um Haushalt und Betreuung.

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3.539 €Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ab Pflegegrad 2ohne Wartezeit – die frühere Vorpflegezeit ist entfallen
Bis 56 Tageim Jahr – am Stück oder flexibel verteilt
Stundenweiseunter 8 Std./Tag: Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter
Einfach erklärt

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (auch „Ersatzpflege" genannt) springt ein, wenn die private Pflegeperson verhindert ist – ob für einen Arzttermin, einen freien Nachmittag oder zwei Wochen Urlaub. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Vertretung. Seit Juli 2025 gibt es dafür den Gemeinsamen Jahresbetrag: 3.539 € pro Kalenderjahr, flexibel einsetzbar für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

So helfen wir

Ersatzpflege durch die Hansehelden – typische Situationen

Der freie Nachmittag

Ihre Tochter pflegt Sie und braucht Zeit für eigene Termine? Wir kommen stundenweise: Haushalt, Wäsche, Einkäufe, Gesellschaft – und das Pflegegeld läuft ungekürzt weiter.

Der Urlaub

Die Pflegeperson fährt zwei Wochen weg? Wir übernehmen in dieser Zeit regelmäßige Einsätze im Haushalt und schauen verlässlich nach dem Rechten – bezahlt aus dem Jahresbetrag.

Der Ernstfall

Die Pflegeperson wird selbst krank? Wir springen kurzfristig ein, damit der Alltag zu Hause weiterläuft.

Die Kombination

Verhinderungspflege plus Entlastungsbetrag (131 €/Monat ab Pflegegrad 1): zusammen über 5.000 € im Jahr für Unterstützung im Alltag.

Wichtig: Wir ersetzen die Pflegeperson bei Betreuung und Haushalt. Körperpflege und Medizinisches bleiben Sache ambulanter Pflegedienste.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag?
Seit Juli 2025 sind die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Topf von 3.539 € pro Kalenderjahr zusammengefasst. Sie entscheiden selbst, wofür Sie ihn einsetzen – zum Beispiel für stundenweise Ersatzpflege im Haushalt durch uns.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von einer Pflegeperson – meist Angehörigen – versorgt werden. Die früher nötige Vorpflegezeit von sechs Monaten ist komplett entfallen: Der Anspruch besteht ab dem ersten Tag.
Was bedeutet stundenweise Verhinderungspflege?
Ist die pflegende Person weniger als acht Stunden am Tag verhindert – etwa für Arzttermine, Erledigungen oder eine Auszeit – gilt das als stundenweise Verhinderungspflege. Der große Vorteil: Diese Tage werden nicht auf die 56-Tage-Grenze angerechnet und das Pflegegeld läuft in voller Höhe weiter.
Kann ich Verhinderungspflege mit dem Entlastungsbetrag kombinieren?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat kommt zusätzlich zum Gemeinsamen Jahresbetrag – zusammen stehen damit über 5.000 € im Jahr für Unterstützung zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, beide Töpfe sinnvoll zu nutzen.
Wie läuft die Abrechnung?
Sie erhalten von uns eine ordentliche Rechnung über die geleistete Ersatzpflege, die Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen – die Kasse erstattet aus dem Jahresbetrag. Beim kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das geht. Wichtig seit 2026: Die Erstattung muss bis zum Ende des Folgejahres beantragt werden.
Übernehmen Sie auch die Pflege?
Wir ersetzen die Pflegeperson bei der Betreuung und im Haushalt: Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Mahlzeiten anreichen, Gesellschaft leisten. Körperpflege und medizinische Leistungen übernehmen ambulante Pflegedienste – auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gern einen Partner vor Ort.

Gönnen Sie sich eine Pause – wir übernehmen so lange

Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Wir prüfen gemeinsam, welche Budgets Ihnen zustehen, und kümmern uns um den Papierkram.

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