Wer einen Menschen zu Hause pflegt, braucht auch mal frei – für Termine, Erholung oder den Urlaub. Genau dafür zahlt die Pflegekasse die Verhinderungspflege: Wir springen als Ersatz ein und kümmern uns um Haushalt und Betreuung.
Verhinderungspflege (auch „Ersatzpflege" genannt) springt ein, wenn die private Pflegeperson verhindert ist – ob für einen Arzttermin, einen freien Nachmittag oder zwei Wochen Urlaub. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Vertretung. Seit Juli 2025 gibt es dafür den Gemeinsamen Jahresbetrag: 3.539 € pro Kalenderjahr, flexibel einsetzbar für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Ihre Tochter pflegt Sie und braucht Zeit für eigene Termine? Wir kommen stundenweise: Haushalt, Wäsche, Einkäufe, Gesellschaft – und das Pflegegeld läuft ungekürzt weiter.
Die Pflegeperson fährt zwei Wochen weg? Wir übernehmen in dieser Zeit regelmäßige Einsätze im Haushalt und schauen verlässlich nach dem Rechten – bezahlt aus dem Jahresbetrag.
Die Pflegeperson wird selbst krank? Wir springen kurzfristig ein, damit der Alltag zu Hause weiterläuft.
Verhinderungspflege plus Entlastungsbetrag (131 €/Monat ab Pflegegrad 1): zusammen über 5.000 € im Jahr für Unterstützung im Alltag.
Wichtig: Wir ersetzen die Pflegeperson bei Betreuung und Haushalt. Körperpflege und Medizinisches bleiben Sache ambulanter Pflegedienste.
Die zweite Geldquelle der Pflegekasse – ab Pflegegrad 1, für alle da.
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