Wer bekommt den Entlastungsbetrag bei Pflege?
Wenn Einkäufe, Putzen oder die Wäsche zunehmend Kraft kosten, hilft oft schon eine regelmäßige Unterstützung im Haushalt. Doch wer bekommt den Entlastungsbetrag und was lässt sich damit konkret bezahlen? Für viele Pflegebedürftige und Angehörige in Vorpommern-Greifswald ist diese Leistung der Pflegekasse ein praktischer Weg, den Alltag zu Hause besser zu organisieren.
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Den Entlastungsbetrag erhalten alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Das gilt unabhängig davon, ob Angehörige unterstützen, ein ambulanter Pflegedienst beteiligt ist oder die pflegebedürftige Person allein lebt.
Entscheidend ist der Pflegegrad. Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Wer eine Einschränkung im Alltag bemerkt, aber noch keinen Pflegegrad hat, kann bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Nach der Begutachtung wird entschieden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.
Der Anspruch besteht bei Pflege zu Hause. Dazu zählen auch das Leben in einer betreuten Wohnform, einer Pflege-Wohngemeinschaft oder in der Wohnung von Angehörigen. Bei einer dauerhaften vollstationären Pflege im Pflegeheim steht der Entlastungsbetrag in der Regel nicht zur Verfügung, weil die Versorgung dort anders über die Pflegeversicherung finanziert wird.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich. Er wird zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt und mindert weder das Pflegegeld noch die Pflegesachleistungen. Über ein ganzes Jahr ergibt das bis zu 1.572 Euro für anerkannte Unterstützungsangebote.
Das Geld wird normalerweise nicht bar auf das Konto überwiesen. Es ist zweckgebunden: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für zugelassene oder nach Landesrecht anerkannte Anbieter. Je nach Anbieter und Abrechnungsweg rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab, oder die Rechnung wird zunächst bezahlt und anschließend bei der Pflegekasse eingereicht.
Nicht verbrauchtes Budget verfällt nicht sofort am Monatsende. Die Beträge können angespart werden und stehen noch bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung. Wer beispielsweise im Laufe eines Jahres nur unregelmäßig Hilfe nutzt, kann offene Beträge im ersten Halbjahr des nächsten Jahres noch einsetzen. Danach verfällt das nicht genutzte Guthaben.
Wofür darf der Betrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten. Deshalb kann er für Angebote genutzt werden, die den Haushalt erleichtern, die Selbstständigkeit unterstützen oder Angehörigen eine spürbare Pause verschaffen.
Im Haushalt bedeutet das oft ganz konkrete Hilfe: Reinigung von Küche und Bad, Staubsaugen, Wischen, Fensterreinigung, Aufräumen oder Unterstützung beim Einkaufen. Auch Begleitung bei alltäglichen Wegen, Hilfe bei der Strukturierung des Tages oder kleinere unterstützende Tätigkeiten können je nach anerkanntem Angebot möglich sein.
Darüber hinaus kann der Entlastungsbetrag für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie bestimmte ambulante Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt von der persönlichen Situation ab. Wer vor allem Entlastung im Haushalt braucht, benötigt etwas anderes als jemand, der tagsüber Betreuung außer Haus sucht.
Bei Pflegegrad 1 gelten teilweise weitergehende Möglichkeiten. In dieser Pflegegradstufe kann der Betrag unter bestimmten Voraussetzungen auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden, etwa für Unterstützung bei der körperbezogenen Selbstversorgung. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gelten hierfür andere Regeln. Eine kurze Klärung mit dem Anbieter oder der Pflegekasse verhindert, dass Kosten falsch eingeplant werden.
Der Anbieter muss anerkannt sein
Ein häufiger Irrtum lautet: „Ich habe Pflegegrad, also kann jede Haushaltshilfe über die Pflegekasse bezahlt werden.“ So einfach ist es leider nicht. Der Entlastungsbetrag kann nur bei einem zugelassenen Pflegedienst oder einem nach den Regelungen des Bundeslands anerkannten Anbieter eingesetzt werden.
Das schützt Versicherte, denn die Pflegekasse übernimmt nur Leistungen, deren Abrechnung und Qualität nachvollziehbar geregelt sind. Für Sie bedeutet das: Fragen Sie vor dem ersten Einsatz klar nach, ob der Anbieter mit dem Entlastungsbetrag abrechnen darf und ob eine direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse möglich ist.
Hansehelden Care ist für diese Leistungen zugelassen und kann mit allen gesetzlichen Pflegekassen abrechnen. Für Menschen in Vorpommern-Greifswald reduziert das den Verwaltungsaufwand deutlich: Nach den erforderlichen Unterlagen kann die Unterstützung im Haushalt regelmäßig geplant werden, ohne dass jeden Monat neue Rechnungen bei der Kasse eingereicht werden müssen.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag in der Praxis
Der erste Schritt ist immer der Blick auf den Pflegegrad. Liegt ein Bescheid der Pflegekasse vor, besteht der monatliche Anspruch automatisch. Ein gesonderter Antrag nur für den Entlastungsbetrag ist normalerweise nicht nötig.
Danach geht es um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf. Angehörige fragen sich häufig: Was würde uns im Alltag am meisten helfen? Manchmal ist es die wöchentliche Reinigung, damit das Bad sicher und sauber bleibt. In anderen Haushalten ist der Einkauf die größte Hürde, weil Wege beschwerlich geworden sind. Auch ein überforderter Angehöriger kann entlastet werden, wenn jemand verlässlich beim Aufräumen, bei der Wäsche oder bei saisonalen Arbeiten unterstützt.
Vor dem Start sollte geklärt werden, welche Leistungen der Anbieter abrechnen kann, wie hoch der Stundensatz ist und ob das monatliche Budget ausreicht. 131 Euro decken je nach Aufwand nicht immer alle gewünschten Stunden. Dann gibt es zwei einfache Möglichkeiten: Die Hilfe wird auf das verfügbare Budget abgestimmt, oder zusätzliche Einsätze werden privat bezahlt.
Eine private Beauftragung ist auch dann sinnvoll, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, das Budget bereits aufgebraucht ist oder Leistungen benötigt werden, die nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Praktische Hilfe im Haushalt sollte nicht daran scheitern, dass ein Antrag noch läuft oder sich der Bedarf kurzfristig verändert.
Direkte Abrechnung oder Kostenerstattung?
Bei der direkten Abrechnung beauftragen Sie einen anerkannten Anbieter und erklären, dass dieser mit der Pflegekasse abrechnen darf. Der Anbieter übermittelt die Leistung und die Kosten an die Pflegekasse. Sie erhalten eine transparente Übersicht und zahlen nur einen möglichen Eigenanteil, falls die Kosten über dem vorhandenen Budget liegen.
Bei der Kostenerstattung bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese Variante kann nötig sein, wenn ein Anbieter nicht direkt abrechnet. Wichtig sind dann eine ordentliche Rechnung, der Nachweis über die Anerkennung des Angebots und eine rechtzeitige Einreichung. Wer möglichst wenig Papierarbeit möchte, fährt mit einem direkt abrechnenden Anbieter meist einfacher.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Müssen Angehörige den Betrag beantragen?
Nein. Mit der Anerkennung eines Pflegegrads von 1 bis 5 entsteht der Anspruch automatisch. Angehörige können aber bei der Organisation helfen, Angebote auswählen und die Abrechnung mit vorbereiten.
Kann der Betrag für Gartenarbeit oder kleine Reparaturen genutzt werden?
Das hängt von der konkreten Leistung und der Anerkennung des Anbieters ab. Haushaltshilfe und alltagsunterstützende Tätigkeiten sind häufig möglich. Reine Handwerkerleistungen oder größere Reparaturen gehören dagegen in der Regel nicht zum Entlastungsbetrag. Vor dem Einsatz sollte deshalb klar vereinbart werden, was über die Pflegekasse abrechenbar ist und was gegebenenfalls privat bezahlt wird.
Was passiert, wenn ich den Betrag nicht jeden Monat nutze?
Das Guthaben wird angespart. Es kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Wer etwa Unterstützung für einen gründlicheren Frühjahrsputz oder nach einem Krankenhausaufenthalt braucht, kann dadurch auf einen größeren angesparten Betrag zurückgreifen.
Der Entlastungsbetrag ist kein kompliziertes Pflegekonzept, sondern kann sehr praktische Hilfe ermöglichen: ein sauberer Haushalt, erledigte Einkäufe und ein wenig mehr Luft für Pflegebedürftige und Angehörige. Ein persönliches Gespräch über den tatsächlichen Bedarf ist oft der beste Anfang - damit Unterstützung dort ankommt, wo sie den Alltag wirklich leichter macht.
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