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Ratgeber

Pflegereform 2027: Was ändert sich?

Veröffentlicht am 12.10.2026 · Hansehelden Care
Pflegereform 2027: Was ändert sich?

Stand: 12. Oktober 2026

Welche Unterstützung bezahlt die Pflegekasse? Bleibt der Entlastungsbetrag erhalten? Und was bedeutet die Pflegereform 2027 für Menschen, die zu Hause leben und im Alltag Hilfe benötigen?

Pflegebedürftige und Angehörige brauchen verlässliche Antworten. Schließlich müssen Haushaltshilfe, Betreuung und Pflege organisiert werden – häufig neben Beruf und Familie. Neue politische Ankündigungen machen diese Planung nicht unbedingt leichter.

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind damit noch kein geltendes Recht. Im parlamentarischen Verfahren können sich Inhalte und Termine verändern. Darauf weist auch die Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz hin.

Hier erfahren Sie, welche Änderungen geplant sind, was aktuell gilt und wie Sie Unterstützung in Greifswald, Wolgast, Anklam, Lubmin und Vorpommern-Greifswald organisieren können.

Pflegereform 2027: Was steht bisher fest?

Bei Informationen zur Reform sollten Sie zwischen bestehenden Ansprüchen und geplanten Änderungen unterscheiden. Ein Gesetzentwurf allein verändert Ihren aktuellen Leistungsbescheid noch nicht.

Weitere Reformschritte sollen auf Vorschlägen einer Pflegestrukturkommission aufbauen. Deren Ergebnisse werden bis Ende Januar 2027 erwartet. Für darauf aufbauende Änderungen wird der 1. Juli 2027 angestrebt. Dieser Termin ist ein politisches Ziel und keine Garantie für das Inkrafttreten sämtlicher Maßnahmen.

Für Ihre Planung bedeutet das: Rechnen Sie zunächst mit schriftlich bestätigten Leistungen. Kündigen Sie vorhandene Unterstützung nicht vorschnell aufgrund einer Schlagzeile. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche Regelungen für Ihren Fall gelten.

Sie benötigen bereits jetzt Hilfe im Haushalt? Im kostenlosen Erstgespräch mit Hansehelden Care besprechen wir Ihren Unterstützungsbedarf und die mögliche Abrechnung.

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Warum ist eine Pflegereform vorgesehen?

Die Pflegeversicherung steht unter finanziellem Druck. Gleichzeitig sollen Leistungen leichter zugänglich und die häusliche Versorgung besser organisiert werden. Das Bundesgesundheitsministerium nennt steigende Ausgaben und die Komplexität des Leistungssystems als Herausforderungen.

Familien erleben diese Schwierigkeiten im Alltag: Zuständigkeiten müssen geklärt, Anträge gestellt und passende Anbieter gefunden werden. Fällt eine Pflegeperson kurzfristig aus, muss schnell Ersatz organisiert werden.

Ob eine Reform im Alltag hilft, hängt deshalb auch von ihrer praktischen Umsetzung ab. Entscheidend ist, ob benötigte Unterstützung verfügbar ist, wie sie beantragt wird und welche Kosten selbst getragen werden müssen.

Werden die Pflegegrade 2027 abgeschafft?

Die Pflegegrade sollen nach dem aktuellen Entwurf erhalten bleiben. Vorgesehen sind allerdings veränderte Schwellenwerte bei der Begutachtung. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen. Allein durch neue Schwellenwerte soll niemand seine bestehende Einstufung verlieren.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Pflegegrad und einzelnen Leistungen. Eine geschützte Einstufung beantwortet noch nicht automatisch, welche Budgets künftig nutzbar sind. Die Einzelheiten erläutert das Bundesgesundheitsministerium in seinen Fragen und Antworten zur Reform.

Bewahren Sie deshalb Ihren Pflegegradbescheid und aktuelle Schreiben der Pflegekasse auf. Prüfen Sie bei neuen Mitteilungen besonders Leistungsumfang, Beginn und mögliche Fristen. Unklare Angaben sollten Sie klären lassen, bevor Sie bestehende Vereinbarungen verändern.

Pflegegrad 1: Was soll sich ändern?

Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Reformvorschlag besonders relevant. Geplant ist, den bisherigen Entlastungsbetrag in diesem Pflegegrad entfallen zu lassen und stattdessen Prävention und Begleitung stärker zu gewichten. Diese Änderung gilt derzeit noch nicht.

Betroffene sollten deshalb die weitere Gesetzgebung verfolgen und mögliche Auswirkungen auf ihre Haushaltshilfe konkret prüfen lassen.

Schon heute unterscheidet sich Pflegegrad 1 von höheren Pflegegraden: Reguläres Pflegegeld und reguläre ambulante Pflegesachleistungen sind hier nicht vorgesehen. Es bestehen jedoch andere Ansprüche, beispielsweise auf Pflegeberatung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auf Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Informationen dazu bietet die Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums zu Pflegegrad 1.

Für ein Beratungsgespräch hilft eine Aufgabenliste: Wobei benötigen Sie Unterstützung? Wie häufig? Was übernehmen Angehörige? So wird deutlich, welche praktische Hilfe bei einer möglichen Umstellung weiterhin gebraucht wird.

Entlastungsbetrag 2027: Bleiben die 131 Euro erhalten?

Aktuell haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich. Das Budget ist zweckgebunden und kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 sieht der Reformvorschlag ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich vor. Darin soll der bisherige Entlastungsbetrag aufgehen. Auch diese Summe ist bislang eine geplante Leistung.

Vereinbaren Sie zusätzliche Einsätze deshalb erst, wenn Finanzierung und Leistungsumfang geklärt sind.

Ungenutzte Entlastungsbeträge können nach den geltenden Regeln angespart und grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ihre Pflegekasse kann Ihnen mitteilen, welches Restbudget vorhanden ist. Weitere Informationen bietet gesund.bund.de zum Entlastungsbetrag.

Mehr zur Finanzierung erfahren Sie auf unserer Seite Haushaltshilfe über die Pflegekasse.

Pflegegeld und häusliche Pflege: Welche Änderungen sind geplant?

Bisher getrennte Leistungen sollen stärker in Budgets gebündelt werden. Vorgesehen sind unter anderem ein Entlastungsbudget und ein ambulantes Sachleistungsbudget für die häusliche Versorgung.

Ob das für Ihren Haushalt mehr nutzbare Unterstützung bedeutet, lässt sich daraus noch nicht pauschal ableiten. Wichtig wird sein, welche bisherigen Leistungen enthalten sind und wofür das jeweilige Budget eingesetzt werden darf.

Notieren Sie deshalb Ihre aktuelle Versorgung: Welche Leistungen werden genutzt? Wer übernimmt welche Aufgaben? Welche Unterstützung ist unverzichtbar?

Mit dieser Übersicht können Sie spätere Änderungen besser vergleichen. Ein höherer Budgetbetrag allein reicht für die Bewertung nicht aus, wenn daraus zugleich zusätzliche Aufgaben finanziert werden müssen.

Was bedeutet die Reform für pflegende Angehörige?

Der Entwurf sieht eine intensivere Pflegebegleitung und Unterstützung in akuten Versorgungssituationen vor. Damit sollen Familien bei der Organisation unterstützt und Überlastungen früher erkannt werden.

Unabhängig davon können Angehörige bereits heute ihre Aufgabenverteilung überprüfen. Wer organisiert Termine? Wer erledigt Einkäufe? Wer ist bei Rückfragen erreichbar? Und welche Vertretung gibt es bei Krankheit?

Besprechen Sie offen, was dauerhaft leistbar ist. Wer weiter entfernt wohnt, kann vielleicht organisatorische Aufgaben übernehmen. Regelmäßige Haushaltshilfe kann dort eingeplant werden, wo praktische Aufgaben offenbleiben.

Ein übersichtlicher Wochenplan hilft, Versorgungslücken zu erkennen. Er sollte auch Ruhezeiten und eigene Termine der pflegenden Person berücksichtigen.

Steigen die Pflegeversicherungsbeiträge 2027?

Die Bundesregierung möchte den allgemeinen Beitragssatz bei 3,6 Prozent halten. Für einzelne Versicherte können dennoch höhere Beiträge entstehen. Vorgesehen ist beispielsweise, den Zuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent anzuheben.

Welche Belastung sich persönlich ergibt, hängt von den endgültigen Regeln und der Versicherungssituation ab.

Eine allgemeine automatische Erhöhung sämtlicher Pflegeleistungen für 2027 lässt sich aus dem aktuellen Stand nicht ableiten. Geplant ist eine jährliche Anpassung ab 2029; die bislang für 2028 vorgesehene Dynamisierung soll entfallen. Diese Vorhaben beschreibt das Bundesgesundheitsministerium zum Kabinettsbeschluss.

Was Sie jetzt konkret tun können

1. Unterstützungsbedarf festhalten

Beobachten Sie eine typische Woche. Welche Aufgaben werden anstrengend oder bleiben liegen? Formulieren Sie möglichst konkret: etwa alle zwei Wochen Bad und Küche reinigen oder einmal wöchentlich Lebensmittel einkaufen.

Beziehen Sie die Person ein, die Unterstützung erhalten soll. Ihre Wünsche, Gewohnheiten und Prioritäten gehören an den Anfang der Planung.

2. Budget bei der Pflegekasse erfragen

Bitten Sie um eine Übersicht Ihrer verfügbaren Leistungen und bereits verbrauchten Beträge. Fragen Sie auch nach Restbudgets und den Voraussetzungen für die gewünschte Haushaltshilfe.

Halten Sie Ihren Pflegegradbescheid bereit und notieren Sie offene Fragen. So lässt sich das Gespräch gezielt führen.

3. Pflegeberatung nutzen

Ein Anspruch auf Pflegeberatung besteht bereits heute. Angehörige können diese mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person ebenfalls nutzen. Die Beratung hilft, Leistungen und Angebote passend zur persönlichen Situation einzuordnen.

Informationen zum Anspruch finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium zur Pflegeberatung.

4. Bei fehlendem Pflegegrad nachfragen

Wenn dauerhaft Unterstützung nötig ist, sollten Sie mit Ihrer Pflegekasse sprechen. Leistungen der Pflegeversicherung müssen grundsätzlich beantragt werden; ein Antrag ist auch telefonisch möglich.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärt das Antragsverfahren. Beschreiben Sie dabei die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag möglichst konkret.

5. Kosten und Ablauf vereinbaren

Klären Sie vor dem ersten Einsatz Aufgaben, Einsatzdauer, mögliche Anfahrtskosten und Abrechnung. Besprechen Sie außerdem, wie Terminänderungen mitgeteilt werden und wer als Ansprechpartner erreichbar ist.

Fragen Sie ausdrücklich, ob ein privater Eigenanteil entstehen kann. Das schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Zusammenarbeit.

Haushaltshilfe in Vorpommern-Greifswald mit Hansehelden Care

Hansehelden Care unterstützt bei Wohnungsreinigung, Wäsche, Einkäufen und der Organisation des Haushalts. Zum Einsatzgebiet gehören Greifswald, Wolgast, Anklam, Lubmin und weitere Orte in Vorpommern-Greifswald. Bei entsprechenden Voraussetzungen ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Pflegekassen möglich.

Im Erstgespräch besprechen wir, was Ihnen im Alltag helfen würde. Vielleicht benötigen Sie regelmäßige Unterstützung beim Putzen. Vielleicht möchten Sie für Ihre Eltern verlässliche Einkaufshilfe organisieren. Oder Sie übernehmen selbst die Pflege und möchten zeitaufwendige Haushaltsaufgaben abgeben.

Angenommen, Ihre Mutter lebt allein und erledigt vieles selbst. Das Bett frisch zu beziehen und schwere Einkäufe nach Hause zu tragen, fällt ihr jedoch zunehmend schwer. Dann lässt sich gezielt Unterstützung für diese Aufgaben planen.

Hansehelden Care übernimmt Haushaltshilfe und Alltagshilfe. Körperpflege, Medikamentengabe und Wundversorgung gehören zum Aufgabenbereich entsprechend qualifizierter Pflegedienste.

Sie organisieren Unterstützung aus der Ferne? Auf unserer Seite Hilfe für Angehörige erfahren Sie mehr zum gemeinsamen Einstieg.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Ist die Pflegereform 2027 bereits Gesetz?

Nein. Der Kabinettsbeschluss betrifft einen Gesetzentwurf. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten deshalb noch nicht automatisch.

Bekomme ich 2027 sicher mehr Geld für Haushaltshilfe?

Das lässt sich derzeit nicht allgemein zusagen. Maßgeblich sind die endgültigen Regelungen, Ihr persönlicher Anspruch und das verfügbare Budget.

Sollte ich bestehende Haushaltshilfe vorsorglich kündigen?

Klären Sie zunächst Ihre aktuelle Finanzierung und die vertraglichen Vereinbarungen. Eine Reformankündigung allein ist keine verlässliche Grundlage für eine Kündigung.

Ist Haushaltshilfe ohne Pflegegrad möglich?

Bei Hansehelden Care können Sie Haushaltshilfe auch privat beauftragen. Aufgaben, Umfang und Kosten werden vorab besprochen.

Wer beantwortet Fragen zu meinem Leistungsanspruch?

Ihre Pflegekasse ist der Ansprechpartner für Ihren individuellen Anspruch. Hansehelden Care bespricht mit Ihnen die angebotene Alltagshilfe und deren mögliche Abrechnung.

Jetzt Unterstützung im Alltag anfragen

Während die Pflegereform 2027 weiter beraten wird, bleibt der Alltag konkret: Die Wohnung braucht Reinigung, die Wäsche muss erledigt und der Einkauf organisiert werden.

Im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir, welche Unterstützung Sie wünschen, welcher Umfang passt und wie die Finanzierung geklärt werden kann.

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Telefon: 038352 665599

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr

E-Mail: info@hansehelden-care.de

Dieser Beitrag unterscheidet zwischen geltenden Leistungen und geplanten Änderungen. Maßgeblich sind die endgültigen gesetzlichen Regelungen und Ihr individueller Leistungsanspruch.

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Wir unterstützen Haushalte in Vorpommern-Greifswald. Leistungen, Einsatzmöglichkeiten und Kosten besprechen wir persönlich mit Ihnen.

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