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StartPflegestützpunkte › Pflegegrad beantragen

Schritt für Schritt · Stand 2026

Pflegegrad beantragen in Vorpommern-Greifswald

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegekasse – vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege. So läuft der Antrag ab, wer Sie im Landkreis begutachtet und wo Sie kostenlos Hilfe bekommen.

038352 665599 – wir helfen beim Einstieg Pflegegrade & Punkte (PDF)
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Der Weg zum Pflegegrad

Fünf Schritte – so gehen Sie vor

1. Antrag stellen – formlos

Rufen Sie die Pflegekasse an (sie sitzt bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person) oder schreiben Sie einen Zweizeiler: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Wichtig: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung – nicht rückwirkend davor. Angehörige dürfen mit Vollmacht den Antrag übernehmen.

2. Begutachtung vorbereiten

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern (bei privat Versicherten: Medicproof). Sammeln Sie vorher Arztberichte, Medikamentenplan und notieren Sie eine Woche lang, wobei Hilfe nötig ist. Unsere Gesprächs-Checkliste (PDF) hilft dabei.

3. Der Hausbesuch

Der Gutachter kommt in der Regel nach Hause und schaut etwa eine Stunde lang, wie selbstständig der Alltag gelingt – von Mobilität über Alltagsgestaltung bis zur Selbstversorgung. Eine vertraute Person sollte dabei sein und ehrlich schildern, was ohne Hilfe nicht mehr geht.

4. Bescheid abwarten

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden (§ 18 SGB XI). Der Pflegegrad ergibt sich aus dem Punktwert des Gutachtens – ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1. Die genauen Schwellen zeigt die Punkte-Tabelle weiter unten auf dieser Seite.

5. Bei Ablehnung: Widerspruch

Innerhalb eines Monats formlos widersprechen und das Gutachten anfordern – die Begründung kann nachgereicht werden. Viele Widersprüche haben Erfolg. Kostenlose Unterstützung gibt es in den Pflegestützpunkten Greifswald, Anklam und Pasewalk.

Gut zu wissen: Schon mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zu – damit können Sie unsere Haushaltshilfe komplett über die Pflegekasse finanzieren, ohne selbst abzurechnen.

Die Begutachtung verstehen

Was wird geprüft? Die sechs Lebensbereiche

Der Gutachter vergibt für jeden Bereich Punkte danach, wie selbstständig jemand ist – nicht danach, wie krank er ist. Die Bereiche zählen unterschiedlich stark:

Selbstversorgung · zählt 40 %

Der wichtigste Bereich: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang. Wer hier viel Hilfe braucht, kommt schnell auf Punkte.

Umgang mit Krankheit & Therapie · 20 %

Medikamente richten und nehmen, Blutzucker messen, Verbandswechsel, Arztbesuche organisieren und durchstehen.

Alltag & soziale Kontakte · 15 %

Den Tagesablauf selbst gestalten, sich beschäftigen, Kontakte zu Familie und Bekannten pflegen.

Geistige Fähigkeiten oder Verhalten · 15 %

Örtliche und zeitliche Orientierung, Entscheidungen treffen, Gespräche führen – oder Unruhe, Ängste, Abwehr (z. B. bei Demenz). Der höhere der beiden Werte zählt.

Mobilität · 10 %

Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen.

So entsteht die Punktzahl

Aus den gewichteten Bereichen ergibt sich ein Gesamtwert von 0 bis 100 Punkten – und daraus der Pflegegrad (Tabelle unten).

Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad?

GesamtpunktePflegegradBedeutung
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung – u. a. 131 € Entlastungsbetrag/Monat
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung – zusätzlich Pflegegeld, Verhinderungspflege u. v. m.
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung
70 bis unter 90Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung
90 bis 100Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Grundlage: § 15 SGB XI. Zum Ausdrucken: Pflegegrade & Punkte (PDF)

Hilfe vor Ort

Sie müssen das nicht allein machen

Pflegestützpunkte im Landkreis

Kostenlose, neutrale Beratung zum Antrag, zur Vorbereitung auf die Begutachtung und zum Widerspruch – in Greifswald, Anklam und Pasewalk.

Adressen & Sprechzeiten →
Ihre Pflegekasse

Muss Sie beraten und Ihnen auf Wunsch eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vermitteln – telefonisch oder zu Hause.

Wir von Hansehelden Care

Wir beraten beim kostenlosen Erstgespräch, welche Leistungen Ihnen zustehen, und rechnen nach der Bewilligung direkt mit der Pflegekasse ab.

Erstgespräch anfragen →
Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Antrag

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Formlos bei der Pflegekasse – sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt; das Antragsdatum sichert den Leistungsbeginn.
Wie lange dauert die Entscheidung?
In der Regel maximal 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18 SGB XI). Bei unbegründeter Verzögerung sieht das Gesetz eine Entschädigung vor – Details nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Wer kommt zur Begutachtung?
Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst Mecklenburg-Vorpommern, bei privat Versicherten Medicproof – meist als Hausbesuch von rund einer Stunde.
Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Innerhalb eines Monats formlos Widerspruch einlegen und das Gutachten anfordern. Die Pflegestützpunkte im Landkreis unterstützen kostenlos dabei.
Quellen und Stand: Geprüft am 20.09.2026 durch Hansehelden Care. § 18 SGB XI · § 15 SGB XI · Verbraucherzentrale: Fristen bei der Pflegekasse. Keine Rechtsberatung – verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse.