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Schritt für Schritt · Stand 2026Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegekasse – vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege. So läuft der Antrag ab, wer Sie im Landkreis begutachtet und wo Sie kostenlos Hilfe bekommen.
Rufen Sie die Pflegekasse an (sie sitzt bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person) oder schreiben Sie einen Zweizeiler: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Wichtig: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung – nicht rückwirkend davor. Angehörige dürfen mit Vollmacht den Antrag übernehmen.
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern (bei privat Versicherten: Medicproof). Sammeln Sie vorher Arztberichte, Medikamentenplan und notieren Sie eine Woche lang, wobei Hilfe nötig ist. Unsere Gesprächs-Checkliste (PDF) hilft dabei.
Der Gutachter kommt in der Regel nach Hause und schaut etwa eine Stunde lang, wie selbstständig der Alltag gelingt – von Mobilität über Alltagsgestaltung bis zur Selbstversorgung. Eine vertraute Person sollte dabei sein und ehrlich schildern, was ohne Hilfe nicht mehr geht.
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden (§ 18 SGB XI). Der Pflegegrad ergibt sich aus dem Punktwert des Gutachtens – ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1. Die genauen Schwellen zeigt die Punkte-Tabelle weiter unten auf dieser Seite.
Innerhalb eines Monats formlos widersprechen und das Gutachten anfordern – die Begründung kann nachgereicht werden. Viele Widersprüche haben Erfolg. Kostenlose Unterstützung gibt es in den Pflegestützpunkten Greifswald, Anklam und Pasewalk.
Gut zu wissen: Schon mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zu – damit können Sie unsere Haushaltshilfe komplett über die Pflegekasse finanzieren, ohne selbst abzurechnen.
Der Gutachter vergibt für jeden Bereich Punkte danach, wie selbstständig jemand ist – nicht danach, wie krank er ist. Die Bereiche zählen unterschiedlich stark:
Der wichtigste Bereich: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang. Wer hier viel Hilfe braucht, kommt schnell auf Punkte.
Medikamente richten und nehmen, Blutzucker messen, Verbandswechsel, Arztbesuche organisieren und durchstehen.
Den Tagesablauf selbst gestalten, sich beschäftigen, Kontakte zu Familie und Bekannten pflegen.
Örtliche und zeitliche Orientierung, Entscheidungen treffen, Gespräche führen – oder Unruhe, Ängste, Abwehr (z. B. bei Demenz). Der höhere der beiden Werte zählt.
Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen.
Aus den gewichteten Bereichen ergibt sich ein Gesamtwert von 0 bis 100 Punkten – und daraus der Pflegegrad (Tabelle unten).
| Gesamtpunkte | Pflegegrad | Bedeutung |
|---|---|---|
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung – u. a. 131 € Entlastungsbetrag/Monat |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung – zusätzlich Pflegegeld, Verhinderungspflege u. v. m. |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Grundlage: § 15 SGB XI. Zum Ausdrucken: Pflegegrade & Punkte (PDF)
Kostenlose, neutrale Beratung zum Antrag, zur Vorbereitung auf die Begutachtung und zum Widerspruch – in Greifswald, Anklam und Pasewalk.
Adressen & Sprechzeiten →Muss Sie beraten und Ihnen auf Wunsch eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vermitteln – telefonisch oder zu Hause.
Wir beraten beim kostenlosen Erstgespräch, welche Leistungen Ihnen zustehen, und rechnen nach der Bewilligung direkt mit der Pflegekasse ab.
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